BFH Pressemitteilung: Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig
Der X. Senat des BFH hat sich zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt.
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