BFH Pressemitteilung: Selbst getragene Krankheitskosten können nicht beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden
Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Krankenversicherung steuerlich abgezogen werden.
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