BFH Pressemitteilung: Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Powered by Reisesuchmaschine