BFH Pressemitteilung: Steuerbefreiung für ein Familienheim trotz verzögerter Selbstnutzung?
Der II. Senat desBFH hat entschieden, dass Kinder des Erblassers ein vom Erblasser zu Wohnzwecken genutztes Familienheim steuerfrei erwerben können, wenn sie innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das Familienheim selbst für eigene Wohnzwecke zu nutzen, und diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen.
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