BFH Pressemitteilung: Steuerfreiheit von Raucherentwöhnungsseminaren
Der BFH hat entschieden, dass die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes eine steuerfreie Heilbehandlung sein kann. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.
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