BFH Pressemitteilung: Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken steuerfreie Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG sein können.
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