BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuer bei Verkäufen über Internet-Handelsplattformen
Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass derjenige, der planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt.
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