BFH Pressemitteilung: Verlängerter Bezug von Kindergeld auch bei Studium während des Zivildienstes
Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich auch dann um die Dauer des vom Kind geleisteten Zivildienstes, wenn während der Dauer des Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde.
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