BFH Pressemitteilung: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter grundsätzlich abziehbar
Der BFH hat entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen.
Powered by Versicherungsvergleich