BFH Pressemitteilung: Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche Krankenkassen
Erhält ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) beruht, mindern sich die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.
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