BFH Pressemitteilung: Vertraglich auf Mieter umgelegte Grundsteuer gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
Die Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, gehört zur Miete und ist deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen.
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