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BFH Pressemitteilung: Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen lt. BFH nicht verwendet werden, wenn die Straftat strafprozessrechtlich die Anordnung einer Telefonüberwachung nicht gerechtfertigt hätte.












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