BFH Pressemitteilung: Wohnungseigentümergemeinschaft als Mitunternehmerschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist.
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