BFH Pressemitteilung: Zinsswap-Geschäfte keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Ausgleichszahlungen aus der Auflösung von Zinsswap-Geschäften führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, obwohl die Zinsswaps ursprünglich zur Begrenzung des Risikos in die Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der vermieteten Immobilie durch variable Darlehen einbezogen waren.
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