BFH Presssemitteilung: Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslands(praxis)semestern
Der BFH hat entschieden, dass Studierende Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandsemester als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen können, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben.
Powered by Vergleichsportal