BFH zur Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
Wenn der Sohn die Eltern in seinem Unternehmen beschäftigt, dann dürfen die Eltern auch mehr arbeiten als eigentlich im Arbeitsvertrag steht. Der Sohn darf trotzdem die gesamten Lohnkosten als Betriebsausgaben abziehen, entschied der BFH. Der Fall: Der Sohn betrieb als Einzelunternehmer eine Werbeagentur. Das Unternehmen wuchs, und so schloss er zunächst mit seinem Vater einen [...]
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