Bilanzberichtigung: Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung (BFH)
§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG n.F. (betr. Ausschluss der Bilanzänderung bei nicht mehr änderbarer Steuerfestsetzung) ist erstmals auf die Berichtigung von Bilanzen anzuwenden, auf denen die Einkommensteuerfestsetzungen in den Veranlagungszeiträumen ab 2007 beruhen.
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