Bilanzierung von Verbindlichkeiten: Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt (BFH)
Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationserlös erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden.
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