BilMoG: Änderung bei Herstellungskosten beachten
Das BilMoG definiert die Herstellungskosten neu: Die handelsrechtliche Herstellungskostenuntergrenze wird an die steuerliche angeglichen, der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff an den produktionsbezogenen Vollkostenbegriff der internationalen Rechnungslegung angenähert.
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