BMAS: Künstlersozialabgabe 2019 soll gleich bleiben
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Zum 1. Januar 2019 soll der Abgabesatz weiterhin bei 4,2 Prozent liegen.
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