BMF: AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Der BFH hat am 18.12.2013 (Az. I B 85/13) in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass Zweifel an der Verfassungskonformität der Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG (sog. Zinsschranke) bestehen, und deshalb die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids nach § 69 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 FGO gewährt. Der Beschluss ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
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