Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 2.1.2008, der zuletzt durch das BMF-Schreiben v.…
Das BMF hat mit sofortiger Wirkung verschiedene Regelungen des Anwendungserlasses zur AO (AEAO) geändert. Insbesondere befasst sich das BMF mit folgenden Regelungen.
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 22.7.2015 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung geändert.
Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Anwendungserlass der AO vom 2.1.2008 in Folgenden näher erläuterten Punkten mit sofortiger Wirkung geändert.
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