BMF: Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer
Das Königreich Spanien hat die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer bezogen auf Ausschüttungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 EUR mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben.
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