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BMF: Anwendung bis zum 21.3.2014 ergangener BMF-Schreiben

Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2012 verwirklicht werden, sind die bis zum Tag dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.












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