Das BMF hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder den AEAO mit sofortiger Wirkung geändert. Insbesondere davon betroffen sind Fragen rund um die Zustellung von Steuerbescheiden an…
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 2.1.2008, der zuletzt durch das BMF-Schreiben v.…
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.1.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3.11.2014 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung erneut geändert.
Das BMF hat mit sofortiger Wirkung verschiedene Regelungen des Anwendungserlasses zur AO (AEAO) geändert. Insbesondere befasst sich das BMF mit folgenden Regelungen.
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