BMF: Basiszins zum 2.1.2019 zur Berechnung der Vorabpauschale nach § 18 Abs. 4 InvStG
Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2019 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist
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