BMF: Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.
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