BMF: Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren
Eine Rückzahlung eines bereits entrichteten Entgelts an den Insolvenzverwalter, welche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung erfolgt, führt zu einer Vorsteuerberichtigung. Das hat laut BMF auch Folgen für die Masseverbindlichkeit.
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