BMF: Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens
Gem. § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.
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