Dem Bundeszentralamt für Steuern obliegt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für folgende Aufgaben:
In einem BMF-Schreiben wird zusammengefasst, welche Aufgaben das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz übernimmt.
Die Broschüre "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2009" beleuchtet verschiedene Seiten der Besteuerung in ausgewählten Ländern - von der Unternehmensbesteuerung über die…
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