BMF: E-Bilanz: Übermittlungspflichten für steuerbegünstigte Körperschaften
Nach § 5b EStG besteht für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.
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