BMF: Ermäßigter Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung
Die Finanzverwaltung ändert im Hinblick auf den ermäßigten Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung nach § 12 Abs. 2
Nr. 8 Buchstabe a UStG den UStAE.
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