BMF: Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Anwendung des Sanierungserlasses
Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass der sog. Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Das BMF nimmt nun zur Anwendung des Erlasses Stellung.
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