BMF: Forderungen mit Gewinnbeteiligung nach Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich
Aufgrund einer Schiedsentscheidung des EuGH zu Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich verfügt die Finanzverwaltung, dass das BFH-Urteil v. 26.8.2010, I R 53/09, nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.
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