BMF: Gesetzliche Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen
Die Regelung des § 8 Abs. 8 bzw. § 20 InvStG fällt durch die zum 1.1.2018 in Kraft tretende Neufassung des Investmentsteuergesetzes weg. Angesichts des geringen verbleibenden Anwendungszeitraums wird es die Finanzverwaltung nicht beanstanden, wenn kein Ausweis der abgedruckten Tabellen und der Ankreuzfelder in der Steuerbescheinigung erfolgt.
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