BMF: Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
Mit Urteilen vom 19.9.2012 hat der BFH entschieden, das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" sei nur bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen erfüllt.
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