BMF Kommentierung: Anpassung des UStAE zum Jahresende 2013
In einem Rundumschlag ändert die Finanzverwaltung in mehr als 80 Positionen den UStAE. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Lediglich in einem Fall – bei der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch wie auch privat genutzten Gebäuden – nimmt die Finanzverwaltung eine Interpretation der gesetzlichen Vorgaben vor.
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