BMF Kommentierung: Benzinkosten bei Privatnutzung des Firmenwagens
Der BFH hat den Abzug selbst getragener Benzinkosten und anderer individueller Kosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen zugelassen. Nun hat sich die Finanzverwaltung zur Anwendung dieser Rechtsprechung geäußert.
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