BMF Kommentierung: Geändertes Anwendungsschreiben zur „Vermeidungsnorm“ für Cum/Cum-Deals
Um Steuertricks mit Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Steuergesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2016 den neuen § 36a EStG geschaffen. Das aus 2017 stammende Anwendungsschreiben zu dieser Missbrauchsvermeidungsnorm hat das BMF nun punktuell überarbeitet.
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