BMF Kommentierung: Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
Nach der seit November 2013 von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsauffassung ist die Abgabe von Transporthilfsmitteln gegen Pfand eine eigenständige Lieferung, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Die Finanzverwaltung gibt jetzt aber die damalige Festlegung auf, dass die Rückgabe der Transporthilfsmittel eine Rücklieferung darstellt, sondern vertritt nunmehr die Auffassung, dass es sich um eine Entgeltsminderung für die Lieferung der Transporthilfsmittel handelt.
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