BMF Kommentierung: Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
Zum 1.1.2017 sind die unionsrechtlichen Vorgaben zur Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück für alle Mitgliedstaaten verbindlich geworden. Die Finanzverwaltung konkretisiert ihre bisherigen Ausführungen im UStAE.
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