BMF Kommentierung: Umsatzsteuerliche Auswirkungen des Brexits
Nach dem 31.12.2020 endet die Übergangsphase, die mit dem Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der EU zum 31.1.2020 vereinbart wurde (sog. Brexit). Soweit es nicht noch zu weiteren Vereinbarungen kommen sollte, ist Großbritannien ab dem 1.1.2021 als Drittlandsgebiet anzusehen, für Nordirland gelten Sonderregelungen. Das BMF nimmt zu den umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen ausführlich Stellung.
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