BMF Kommentierung: Vermögensverwaltenden Tätigkeit von Investmentfonds
Das BMF zur Auslegung des § 1 Abs. 1b Nr. 3 InvStG Stellung, wonach der objektive Geschäftszweck eines Investmentfonds auf die Anlage und Verwaltung seiner Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger beschränkt sein und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände ausgeschlossen sein muss.
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