BMF Kommentierung: Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung bzw. Wertaufholung
Das BMF hat in seinem Schreiben vom 16.7.2014 die bisher in verschiedenen Schreiben enthaltenen Grundsätze zusammengefasst und in Teilbereichen auch geändert. Schwerpunkt ist die voraussichtlich dauernde Wertminderung als Grundvoraussetzungen für eine Teilwertabschreibung. Enthalten sind auch Ausführungen zum Wertaufholungsgebot.
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