Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind immer am Grundstücksort ausgeführt. In Einzelfällen ist abzugrenzen, ob es sich um eine grundstücksbezogene Leistung handelt oder nicht.
Der UStAE wird angepasst. Außerdem wird zur Vermeidung von Abrechnungsschwierigkeiten beim Übergang auf die neuen Regelungen eine unionsweit abgestimmte Nichtbeanstandungsregelung für nach dem…
Mit Wirkung zum 30.6.2013 ist der Ort der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer neu geregelt worden. Das BMF nimmt zu der Neuregelung Stellung.
Bislang enthält Abschn. 3a.2 UStAE keine Aussagen zum Nachweis der unternehmerischen Verwendung von Leistungen, die unter § 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG fallen können, ihrer Art nach aber mit hoher…
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