BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2013
Der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2013 gewährt werden, beträgt für ein Mittag- oder Abendessen 2,93 EUR, für ein Frühstück 1,60 EUR.
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