BMF: Mitteilungen über zurückzufordernde Wohnungsbau-Prämien
Bausparkassen müssen dem Wohnsitzfinanzamt des Prämienberechtigten mitteilen, wenn ihre Prämienrückforderung beim Prämienberechtigten erfolglos bleibt. Das BMF hat hierfür ein Formular veröffentlicht, das ab dem 1.1.2021 anzuwenden ist.
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