Spenden i. S. d. § 10b EStG dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.
Das BMF hat das Vordruckmuster und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025" der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 bekannt gemacht.
Der Vordruck der Sammelliste kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält. Abweichende Formate sind…
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