BMF: Neuveröffentlichung zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Für die Anwendung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze des Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden. Im Übrigen ist das Schreiben auf Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, sowie erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden.
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