BMF: Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme
Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019 bekannt gegeben.
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